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   BGH, 30.04.2020 - I ZR 21/19   

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https://dejure.org/2020,16708
BGH, 30.04.2020 - I ZR 21/19 (https://dejure.org/2020,16708)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2020 - I ZR 21/19 (https://dejure.org/2020,16708)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2020 - I ZR 21/19 (https://dejure.org/2020,16708)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht hinsichtlich Schutzfähigkeit und Gebräuchlichkeit der Bezeichnung "Culatello di Parma"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a; GG Art. 103 Abs. 1
    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht hinsichtlich Schutzfähigkeit und Gebräuchlichkeit der Bezeichnung "Culatello di Parma"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.12.2019 - I ZR 21/19

    Culatello di Parma

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - I ZR 21/19
    Der Anspruch der Beklagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist durch das Senatsurteil vom 12. Dezember 2019 (I ZR 21/19, GRUR 2020, 294 = WRP 2020, 459 - Culatello di Parma) nicht verletzt.

    Die Beklagte rügt, der Senat habe Revisionsrügen zu übergangenem Beweisvortrag der Beklagten, der sich vor dem Hintergrund der Urteilsbegründung (BGH, GRUR 2020, 294 Rn. 48 bis 51 - Culatello di Parma) als entscheidungserheblich erweise, nicht erkennbar berücksichtigt, sondern vielmehr sogar negiert.

    Der Senat hat sich mit dem von der Beklagten als übergangen gerügten Vortrag befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Revision eine Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vortrags durch das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang nicht aufgezeigt hat (vgl. BGH, GRUR 2020, 294 Rn. 49 - Culatello di Parma).

    c) Unabhängig davon wäre der als übergangen gerügte Vortrag nicht geeignet, die Annahme eines nicht eingetragenen traditionellen geografischen Namens "Culatello di Parma" zu begründen, der im Rahmen einer - unterstellten - analogen Anwendung des Art. 6 Abs. 3 der Verordnung (EU) 1151/2012 zu einer Koexistenz mit der eingetragenen geschützten Ursprungsbezeichnung "Prosciutto di Parma" führen könnte (vgl. hierzu BGH, GRUR 2020, 294 Rn. 48 - Culatello di Parma).

  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - I ZR 21/19
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kommt deshalb erst in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, NJW 2009, 1584 f. [juris Rn. 14] mwN; FamRZ 2013, 1953 Rn. 14).
  • OLG Köln, 18.01.2019 - 6 U 61/18

    Schinken aus Parma - Culatello di Parma unzulässige Anspielung auf Prosciutto di

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - I ZR 21/19
    Das Berufungsgericht (OLG Köln, GRUR-RR 2019, 251) hat den Kern des Vortrags der Beklagten, der sich auf die Gebräuchlichkeit der Bezeichnung "Culatello di Parma" sowie auf die Koexistenz der Bezeichnungen "Culatello di Parma" und "Prosciutto di Parma" bezieht, im Tatbestand seines Urteils wiedergegeben (juris Rn. 38).
  • BVerfG, 14.08.2013 - 1 BvR 3157/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - I ZR 21/19
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kommt deshalb erst in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, NJW 2009, 1584 f. [juris Rn. 14] mwN; FamRZ 2013, 1953 Rn. 14).
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